Unsere Praxis Bispingen
Informationen für unsere Patienten
Seit 2012 bezuschussen einige gesetzliche Krankenkassen unter verschiedenen Kriterien osteopathische Behandlungen mit bis zu 80 % der Kosten. Bei einigen Krankenkassen bin ich als Therapeutin gelistet.
Ich bin Mitglied im Verband der Freien Osteopathen. ( VFO e.V. )
Bitte bedenken Sie nach der Behandlung eine Ruhezeit einzuplanen, der Organismus muss sich auf die neuen Impulse einstellen und reagieren und braucht dazu Ruhe.
Es empfiehlt sich nach der Behandlung körperliche und psychische Anstrengung zu vermeiden.
Wissenswertes rund um die Abrechnung.
Hinweis für gesetzlich und privat versicherte Patienten.
Ich behandle sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten.
Wie Sie wissen, dürfen die Leistungen als Heilpraktiker im Gegensatz zum Arzt in der Regel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie variieren je nach Aufwand und Dauer der Behandlung.
Sofern Sie die Abrechnungen nicht privat bezahlen möchten, können die Leistungen eines Heilpraktikers jedoch über
- die private Krankenversicherung oder
- eine entsprechende private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Versicherung
von Ihnen eingereicht und abgerechnet werden. Bei Unklarheiten klären Sie bitte vorab die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.
Für eine Behandlung in meiner Praxis berechne ich ca. 90 € pro Stunde.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die privaten Krankenversicherungen als auch die Zusatzversicherungen im Rahmen der Vertragsgestaltung naturheilkundliche Arzneimittel (auf Rezept) übernehmen.
Generell können die Rechnungen bar oder auch per Überweisung beglichen werden, so wie Sie es möchten.